Unser Auftrag leitet sich ab aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), Sozialgesetzbuch (SGB)VIII, sowie aus dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) ab. Kern dieses Auftrages ist es, durch familienergänzende Betreuung, Erziehung und Bildung die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen.
Gemäß § 22 KJHG soll sich Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Orientierung für den pädagogischen Rahmen stellt der Niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung dar.
Für die gesamte Betreuungszeit steht Ihr Kind unter unserer Aufsicht. Die Verantwortung des Erziehungspersonals beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Erzieherin in den Gruppen- und Funktionsräumen der Einrichtung und endet mit der persönlichen Übergabe am Nachmittag. Ausgenommen sind Gruppen- und von Erzieherinnen angeleitete Aktivitäten bei Festen und Feiern. Bei Ausflügen ist eine besonders hohe Sicherheit und Aufsichtspflicht gewährleistet. Wir verlassen die Einrichtung nur mit Signalwesten, erhöhtem Personaleinsatzes und wir nehmen immer unseren Krippenwagen, ein Mobiltelefon und ein Erste Hilfe-Set mit.
Es werden von uns keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben. Auch die Eltern verpflichten sich zum verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Informationen, die sie aus der Kinderkrippe beziehen. Die Mitarbeiter haben absolute Schweigepflicht Dritten gegenüber.
Während des Besuches unserer Einrichtung sind die Kinder unfall- und haftpflichtversichert. Während des direkten Hin- und Rückweges zur Krippe Sonnenschein sind die Kinder unfallversichert. Das pädagogische Fachpersonal ist haftpflicht- und unfallversichert.
Die Krippe haftet nicht für die Privatsachen des Kindes. Wir empfehlen den Eltern, ihren Kindern keine wertvollen Gegenstände mitzugeben.Alle Räumlichkeiten sind mit Funkrauchmeldern ausgestattet. Diese werden regelmäßig überprüft. Jeder Gruppenraum hat einen zweiten Fluchtweg.
Es finden Brandschutzübungen mit den Kindern statt. Alle Mitarbeiter erhalten Schulungen. Die Brandschau findet regelmäßig durch die Berufsfeuerwehr Braunschweig statt.Reinigung der Räumlichkeiten:
Für die Sauberkeit der Krippenräume ist eine festangestellte Hauswirtschaftskraft eingestellt. Alle Räume werden täglich gereinigt. Im Bad- und Küchenbereich wird auf erhöhte Sauberkeit und Desinfektion geachtet. Wir haben einen Reinigungsplan erstellt, woraus die vereinbarten Leistungen (Reinigungsaufgaben und -intervalle) ersichtlich sind.
Lufthygiene:
Die Räume werden mittels vollständig geöffneter Fenster über mehrere Minuten stoßgelüftet.
Reinigung von Spielsachen:
Alle abwaschbaren Spielsachen werden umfassend gereinigt und desinfiziert, auch Kuscheltiere und Stoffspielzeuge werden regelmäßig in der Waschmaschine gewaschen. Dies geschieht nach Bedarf und nach dem Auftreten von Infektionskrankheiten. Auf die Reinigung von Babyspielsachen achten wir besonders.
Personalhygiene:
Es gibt ein Hygienekonzept, welches das Personal einhält und sie werden regelmäßig über die Hygienevorschriften unterrichtet.
Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, arbeiten wir mit einem Sicherheitssystem mit Nummerncode, welcher in regelmäßigen Abständen geändert wird, der nur den festen Abholbefugten mündlich übertragen wird. Der Sicherheitscode soll nicht an Dritte weitergegeben werden.
Braunstraße 22
38122 Braunschweig
Telefon: 0531/ 48 27 107
Telefax: 0531/ 60 94 87 97
info@krippe-sonnenschein.de
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